AKTUELLE INFORMATIONEN ZU "LEHMAN BROTHERS ZERTIFIKATEN"
Nürnberg, den 12. Dezember 2008Lehman Brothers CITIBANK bietet günstigen Vergleich an
Infolge des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der amerikanischen Muttergesellschaft wurden über die Vermögen der Tochtergesellschaften in Europa und Asien Insolvenzverfahren eröffnet. Dies betrifft zigtausende von deutschen Anlegern, welche Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft, der Lehman Brothers Treasury Co. B. V., erworben hatten. Neben der Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle in den USA und den Niederlanden leiten zahlreiche deutsche Anleger rechtliche Schritte gegen ihre Kreditinstitute wegen fehlerhafter Anlageberatung ein.
Dem Unterzeichner ist es jetzt gelungen, für Anleger qoutenmäßig günstige Vergleiche gegenüber der CITIBANK Privatkunden AG zu erzielen, wonach von dieser ¾ des Schadensersatzbetrages gezahlt und die vollständige Kosten übernommen werden.
Das wird sich nicht in allen Fällen realisieren lassen.
Denn nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.03.2006, XI ZR 63/05) ergeben sich selbst bei Bestehen eines Beratungsvertrages „keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten“ der Bank hinsichtlich der von ihr empfohlenen Wertpapiere, weshalb sehr sorgfältig der Sachverhalt ermittelt werden muss. Die Erfolgschancen eines Schadensersatzanspruches sind deshalb, wie bei jeder Falschberatung in Kapitalanlage-Fällen, stets im Einzelfall gesondert zu untersuchen.
Euphorie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken ist fehl am Platze.
Dabei gilt es zu prüfen, ob die Anleger über alle wesentlichen Nachteile und Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden, etwa darüber, dass der Emittent (Lehman Brothers) auch zahlungsunfähig werden kann und das Zertifikat nicht dem gesetzlichen Einlagensicherungsschutz unterfällt. Hier muss dann auch insbesondere untersucht werden, ob die fehlende Aufklärung nachweisbar ist (Zeugen bei Beratungsgesprächen anwesend oder dergl.).
Hoffnung macht aber, dass nach einem BGH-Urteil über verdeckte Zuwendungen beim Erwerb von Wertpapieren auch über versteckte Vertriebsprovisionen (an die Bank) aufgeklärt werden muss, da nur so die Anleger entscheiden können, ob ihnen die Finanz- produkte aus sach- und personengerechten oder aus reinem Provisionsinteresse der Banken verkauft wurden. Dann müsste die Falschberatung nicht in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.
Auch Sie könnten (nach vorheriger Prüfung durch uns) Anspruch auf Schadensersatz haben.
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