Entschädigung für Anleger bei Pacific Continental Securities Germany GmbH und Pacific Continental Securities (UK) London
Eine Vielzahl deutscher Anleger hat in den vergangen Jahren mit der Pacific Continental Securities Germany GmbH (PSCG GmbH), Frankfurt a.M., bzw. Pacific Continental Securities (UK) London Geschäftsbesorgungsverträge und Anlagendepotverträge abgeschlossen, die die Vermittlung über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und sonstigen Finanzprodukten - häufig auch penny stocks – beinhalteten.
Im Frühjahr 2007 wurde seitens der PSCG GmbH mitgeteilt, dass diese keine weiteren Finanzdienstleistungen erbringen - die Anleger sollten sich im Hinblick auf ihre Verkaufsaufträge an die Depot führenden Institute in London, der Pacific Continental Securities UK Ltd., wenden.
Es stellte sich jedoch heraus, dass die Pacific Continental Securities (UK) London in Liquidation gegangen war, so dass von deutschen Anlegern erteilte Verkaufsorder oder Depotauszahlungen nicht mehr durchgeführt werden konnten. Ein Totalverlust des Anlagenkapitals drohte.
Viele deutsche Anleger glauben daher, dass sie ihre Ansprüche nun nicht mehr realisieren können.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen bei einer in England ansässigen - behördenähnlich ausgestalteten - Institution zu beantragen. Es ist zu empfehlen, dass alle betroffenen deutschen Anleger ihre Ansprüche gegenüber der Pacific Continental Securities Germany bzw. gegenüber Pacific Continental Securities UK untersuchen lassen, ob sie dem Grunde und der Höhe nach gegenüber dieser Institution geltend gemacht werden können.
Fristen sowie Entschädigungsgrenzen sind vorgegeben und müssen in jedem einzelnen Fall mit dieser Institution geklärt werden.
Alle deutschen Anleger können möglicherweise Entschädigungsleistungen geltend machen. Dies setzt eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen unter Beachtung der vorgegebenen Anspruchsvoraussetzungen voraus. Die Entschädigungsprozedur muss in englischer Sprache durchgeführt werden.
Die SCHIEDER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE sind seit Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätig und können geschädigte Anleger hier unterstützen.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an
Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas
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Herrn Elson D. NowellAttorney at law (USA)
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