AKTUELLE INFORMATIONEN ZU "VITADOMO EG-FÄLLEN"

23. April 2009

Schadensersatzklage gegen Anlagevermittler erfolgreich
1. Bei der VITADOMO eG handelt es sich um Genossenschaft, deren Zweck in der Satzung mit der Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung bestehen sollte,

Die für die Genossenschaft handelnden Personen hatten verschiedene langfristige (Mindestlaufzeit 10 Jahre, bis über 30 Jahre) Anlageprogramme entwickelt, die unter Einschaltung von Vermittlern Kunden - so wie hier der Klagepartei - angeboten wurden. Im Vordergrund stand zunächst die Eigenheimzulage, später wurden andere staatliche Zuschüsse (Wohungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) integriert.

Die Verträge waren darauf gerichtet, dass die Anleger Leistungen in Form der Zahlung von Entgelt zu erbringen hatten - Einmalzahlungen und/oder Raten - und dadurch Genossenschaftsanteile erwarben. Die Zahlungen der Anleger speisten sich zum Teil durch die Erlangung von Eigenheim-, Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien, aber zu einem weiteren Teil auch aus unterschiedlich hohen Einmalzahlungen .

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat u.a. gegen derzeitige und frühere Vorstandsmitglieder Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet, Geschäftsräume durchsucht und alle Unterlagen sowie die EDV beschlagnahmt; die Konten wurden beschlagnahmt und gepfändet. Die wenigen Immobilien der VITADOMO eG - 6 (!, in Worten: sechs) Wohnungen - wurden mit Zwangssicherungshypotheken belastet.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth legt den Verantwortlichen zur Last, diese beabsichtigten von Anfang an, die von den Anlegern eingesammelten Gelder und staatlichen Zulagen nicht gewinnbringend anzulegen, sondern für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verbrauchen. Es sei ihnen nur auf den Erhalt der ihnen anvertrauten Gelder angekommen, die sie deklariert als Darlehen, Provisionen, Auslagenerstattung, u.a., zu einem erheblichen Teil ihrem eigenem Vermögen einverleibten.

2. Ansprüche der Anlager gegen die VITADOMO eG werden daher vermutlich nur zu einen ganz geringen Bruchteil befriedigt werden - selbst dies ist nicht sicher, da der Insolvenzverwalter Ansprüche der Genossen gegen die Genossenschaft in der Regel ablehnt.

3. Hoffnung macht den geschädigten Anlegern jetzt ein Urteil des Landgericht Coburg. Die klagende Anlegerin machte dort Schadensersatzansprüche gegen den Anlagevermittler geltend, da dieser die Anlegerin nicht vollständig und auch nicht richtig bei der Vermittlung der Beteiligung - etwa über das mit der Beteiligung einhergehende Totalverlustrisiko - aufklärte. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte den Anlagevermittler zum Schadensersatz. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber sicher richtungsweisend.

Auch Sie könnten (nach vorheriger Prüfung durch uns) solche Schadensersatzansprüche haben und geltend machen.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an:
Herrn Rechtsanwalt Tilmann Schellhas

Rechtsanwälte Schieder Schellhas Stelzig
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg

Tel.: +49 (0)911 58 88 88 0
Fax: +49 (0)911 58 82 66 6

↑ nach oben ↑

info@rae-schieder.de
www.rae-schieder.de